Wenn die Krankenkasse trödelt- Neue Entscheidung des Bundessozialgerichts stärkt die Rechte von Versicherten
Gesetzliche Krankenkassen können sich nicht ewig Zeit nehmen, um über den Antrag eines Versicherten auf eine bestimmte Behandlung zu entscheiden. Wird die gesetzliche Frist überschritten, gilt die beantragte Leistung als genehmigt, wie das Bundessozialgericht nunmehr entschieden hat
Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber Krankenkassen gestärkt. Lassen sich gesetzliche Krankenversicherungen für die Genehmigung eines Antrags auf Kostenübernahme viel Zeit, gilt der Antrag als genehmigt. Die Krankenkasse könne diese "fiktive" Genehmigung nicht einfach für nichtig erklären, urteilte das Bundessozialgericht am 07.11.2017 in Kassel (Az.: B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). Laut Gesetz muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Versäumt die Kasse diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt. Die gesetzlichen Fristen seien eingeführt worden, um die Rechte der Patienten zu stärken, so das Gericht. Eine Genehmigung könne eine Kasse nur zurücknehmen, wenn diese rechtswidrig sei. (Quelle: dpa)